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Operateur vor Lasik gut auswählen
Liste online abrufbar
Der Verband der Spezialkliniken Deutschlands für Augenlaser und Refraktive Chirurgie e.V. (VSDAR) rät Patienten, die sich zu einer Laser-Operation zur Beseitigung ihrer Fehlsichtigkeit entschlossen haben, ihren Operateur sorgfältig auszuwählen.
Dabei sollten sie sich insbesondere darüber informieren, ob alle Bestimmungen und Vorschriften zur Qualitätssicherung eingehalten werden, so etwa zur Vermeidung von Infektionen die Richtlinien für das ambulante Operieren. Wichtig ist vor diesem Hintergrund der Hinweis, dass die refraktive Chirurgie in die Hände eines Augenchirurgen gehört.
Man sollte daher den in Frage kommenden Arzt auch fragen, welche Augenoperationen er außer den Laser-Operationen zur Korrektur von Fehlsichtigkeit noch durchführt. Dazu gehören beispielsweise Operationen am Grauen Star (Katarakt) und am Grünen Star (Glaukom) sowie Hornhauttransplantationen oder Netzhautoperationen.
Über die Qualitätssicherung gibt die Excimer-Anwenderliste der Kommission Refraktive Chirurgie (KRC) des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands (BVA) Auskunft. Hier sollte der in Frage kommende Operateur genannt sein. Die Liste ist im Internet abrufbar unter: www.augeninfo.de/krc/anwender.htm
03.03.2001
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