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Strenge Regeln für neue Passbilder

Die Portraitfotos für den neuen biometrischen Reisepass müssen mehr Anforderungen erfüllen als früher.

Die Bundesdruckerei in Berlin weist ausdrücklich auf die neuen Anforderungen hin. Das Farbbild muss die Kantenlängen 35 mal 45 Millimeter aufweisen. Dabei muss die Gesichtshöhe vom Kinn bis zum Haaransatz 32 bis 36 Millimeter betragen. Diese Vorgaben werden von den Behörden mit einer speziellen Schablone kontrolliert.

Es werden überhaupt nur Frontalaufnahmen mit neutralem Gesichtsausdruck, geschlossenen Lippen, gerader Kopfhaltung und Nase in der Bildmitte akzeptiert. Ausserdem müssen die Augen geöffnet sein, auf gleicher Höhe und deutlich sichtbar.
Die Augen dürfen nicht durch Haare oder ein Brillengestell verdeckt werden. Auch die Qualität der Fotos ist zu beachten. So dürfen die Bilder keine fehlende Schärfe, Kontrastarmut, Schatten oder einen unruhiger Hintergrund aufweisen. Ein Kickim Bild oder Schmutz machen die bilder ebenso unbrauchbar.

Auf den Bildern dürfen keine Uniformteile abgebildet sein. Auch Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Dass besagt das Passrecht. Die Passbehörde können bei «glaubhaft gemachten religiösen Gründen» Ausnahmen zulassen.

Die strengeren Vorschriften sind mit der Einführung des EU-Biometrie-Passes und der automatisierten Gesichtserkennung notwendig geworden. Im Falle der Passkontrolle gleicht ein Computer das Gesicht mit dem im Chip des Passes gespeicherten Bildinformationen ab.

Erscheinungsdatum: 2006-09-30

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